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   BGH, 16.01.1976 - IV ZA 15/75   

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https://dejure.org/1976,8169
BGH, 16.01.1976 - IV ZA 15/75 (https://dejure.org/1976,8169)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1976 - IV ZA 15/75 (https://dejure.org/1976,8169)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1976 - IV ZA 15/75 (https://dejure.org/1976,8169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1976, 564
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.07.1975 - I ZB 7/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 16.01.1976 - IV ZA 15/75
    Die Ausführungen, die der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluß vom 11. Juli 1975 (VersR 1975, 1103) mit Blick auf die erforderlichen Vorkehrungen einer nicht mittellosen Partei gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist gemacht hat, gelten entsprechend, wenn es sich darum handelt, welche Bemühungen von einer mittellosen Partei zu verlangen sind, die Armenrechtsunterlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist zu beschaffen und einzureichen.
  • BGH, 18.04.1958 - VIII ZB 5/58

    Unvollständiges Armenrechtsgesuch. Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 16.01.1976 - IV ZA 15/75
    Denn die arme Partei muß alles Zumutbare tun, um das in ihrer Armut bestehende Hindernis zu beheben (BGHZ 27, 132; BGH NJW 1960, 676; BAG NJW 1967, 222).
  • BGH, 11.01.1960 - III ZR 123/58

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Revisionsfrist bei fehlender

    Auszug aus BGH, 16.01.1976 - IV ZA 15/75
    Denn die arme Partei muß alles Zumutbare tun, um das in ihrer Armut bestehende Hindernis zu beheben (BGHZ 27, 132; BGH NJW 1960, 676; BAG NJW 1967, 222).
  • BAG, 01.11.1966 - 1 AZA 19/66

    Armenrecht - Darlegungslast - Armenrechtsunterlagen - Antrag auf Bewilligung -

    Auszug aus BGH, 16.01.1976 - IV ZA 15/75
    Denn die arme Partei muß alles Zumutbare tun, um das in ihrer Armut bestehende Hindernis zu beheben (BGHZ 27, 132; BGH NJW 1960, 676; BAG NJW 1967, 222).
  • BGH, 20.12.1984 - V ZB 7/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist -

    Das ist nicht der Fall, wenn sie es unterlassen hat, dem innerhalb der Frist eingehenden Gesuch die in § 117 Abs. 2 (und 4) ZPO aufgeführten Unterlagen beizufügen (BGH Beschl. v. 9. Juli 1981, VII ZR 127/81, VersR 1981, 884; Beschl. v. 16. Januar 1976, IV ZA 15/75, VersR 1976, 564, 565 m.w.N.; vgl. auch Beschl. v. 17. April 1984, VI ZB 1/84, VersR 1984, 660).

    Die Beklagten haben auch nicht innerhalb der Frist des § 234 ZPO dargelegt, daß sie zur rechtzeitigen Beschaffung und Einreichung der Unterlagen ohne ihr Verschulden nicht in der Lage gewesen seien (vgl. dazu BGH Beschl. v. 16. Januar 1976 aaO; Beschl. v. 22. Mai 1959, IV ZB 109/59, LM ZPO § 233 (HA) Nr. 5).

  • BFH, 22.11.1977 - VII S 5/77

    Bewilligung des Armenrechts - Rechtsmittelinstanz - Aufgabe des Antragstellers -

    Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH müssen jedoch das Armenrechtsgesuch und die für die Entscheidung über das Armenrechtsgesuch wesentlichen Angaben und Unterlagen grundsätzlich innerhalb der Rechtsmittelfrist eingehen; denn die Partei muß alles Zumutbare tun, um das in ihrer Armut bestehende Hindernis zu beheben (BGH-Beschlüsse vom 16. Januar 1976 IV ZA 15/75, Versicherungsrecht 1976 S. 564 - VersR 1976, 564 - vom 4. Juli 1959 III ZA 11/59, Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 233 ZPO [Hb] Nr. 12; vom 3. Dezember 1957 VI ZB 21/57, VersR 1958, 63, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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